Förderungen

Hochsträss in Aichtal-Neuenhaus. - Foto: Agnes Pahler
Hochsträss in Aichtal-Neuenhaus. - Foto: Agnes Pahler

Für den Erhalt der Streuobstwiesen sind in Baden-Württemberg zahlreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Förder-Tatbestände und Zuwendungsempfänger verfügbar. Für detaillierte Informationen sei auf das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg verwiesen:

https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderung

 

 

Die Unterstützung der Bewirtschaftung durch Privatpersonen ist nur in wenigen Einzelfällen möglich: 

Förderungen von Eigentümern oder Pächtern von Streuobstwiesen

1. Durch das Bundesland Baden-Württemberg

 

Im Jahr 2020 wurde ein fünfjähriges Förderprogramm zum fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen aufgelegt. Eine Bewilligung setzt eine Mindestanzahl von 100 Streuobstbäumen voraus, die auch durch eine Gruppe aus mindestens 3 Personen beantragt werden kann. Ein räumlicher Zusammenhang der Grundstücke wird nicht vorausgesetzt. Eine Pflege und Nachpflanzung über einen Zeitraum von 5 Jahren ist Bedingung. 

 

Die Förderperiode (von 2020 bis 2025) ist zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen, die Mittel sind ausgeschöpft. Über die Fortführung des Programmes für die Jahre 2026 bis 2030 ist derzeit noch nicht entschieden.

 

Wer eine Streuobstwiese pflegt, die naturschutzfachlich wertvoll ist und in einer bestimmten Gebietskulisse liegt, kann Unterstützung über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) beantragen. Ansprechpartner sind in der Regel die Landschaftserhaltungsverbände bei der Unteren Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landratsamt. 

 

2. Durch das Landratsamt Esslingen

 

Das LRA fördert die Anschaffung von Geräten für die Bestellung von Streuobstwiesen durch die Gemeinden des Landkreises. Die Gemeinden vermieten diese dann an Bürgerinnen, Bürger oder örtliche Vereine.

(Förderrichtlinie des Landkreises Esslingen für die Bezuschussung von Geräten und Maschinen:

https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Projekt+Zuschuss+Geraete_+Maschinen.html

Derzeit stellt die Stadt Aichtal Geräte (Hochentaster) zum Ausleihen zur Verfügung. Die Organisation der Geräte-Ausgabe übernimmt der städtische Bauhof.

  

3. Durch die Gemeinden

 

Die Unterstützung der Gemeinden hängt von deren Engagement für den Erhalt ihrer Streuobstbestände ab Einige Gemeinden stellen Pflanzgut bereit oder gewähren Pflanzprämien. Stand Mai 2023 ergibt sich folgendes Bild:

 

Stadt Aichtal:

 Zuschuss für Neupflanzungen in Höhe von 35 € pro Baum (Hochstamm),

Bereitstellung zentraler Sammelstellen für Baumschnittgut im März

kostenpflichtige Ausleihe eines handgeführten Mulchgerätes sowie eines motorbetriebenen

      Hochentasters,

Aufpreis-Initiative, Zahlung eines Aufpreises von 2 € je Doppelzentner auf den regulären 

      Annahmepreis bei Abgabe von reifem „Aichtaler“ Obst bei den Firmen Häussermann in 

      Neckartailfingen oder Briem in Filderstadt. 

Infos: www.aichtal.de/unsere-stadt/wirtschaft-umwelt/streuobstwieseninitiative

 

Die Ergänzung der Förderung durch die weiteren sieben Gemeinden der Gebietskulisse ist in Vorbereitung.

 

4. Weitere Förderung

  

Einige Vermarkter fördern durch eine höhere Vergütung des geernteten Obstes.